Aufgrund der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten gilt ab den 31.Juli die Waldbrandverordnung.
Im Gefahrenbereich des Waldes sind sämtliche brandgefährliche Handlungen wie
- das Rauchen
- das Hantieren mit offenen Feuer
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
- jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer
Verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben wegzuwerfen.